Die Pflegewiesel: PflegenUnterstützen. Entlasten - Ihr mobiler, sozialer Dienstleister und Alltagshelfer in Berlin 

ACHTUNG: NEUE GESCHÄFTZEITEN AB 1. AUGUST 2023


Entlastungsleistungen im Alltag - haushaltsnahe Dienstleistungen


Liebe Kunden, werte Angehörige,
Sie brauchen zu Hause Hilfe? Sie brauchen Hilfe bei der Führung Ihres Haushaltes? Ihre Kinder haben selbst mit Ihrem Alltag viel zu viel zu tun? Dann rufen Sie bei uns an! Über unseren Stubenfeger entlasten wir Sie, Ihre Pflegepersonen und Ihre Angehörigen.

Der Stubenfeger leistet "Erste Hilfe"

Die Pflegewiesel UG ist ein nach Landesrecht anerkannter und zugelassener Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45b Abs 1 Satz Nr. 3 und Nr. 4 des SGB XI. Diese Zulassung erteilt auf Antrag die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Pflege, Gesundheit und Gleichstellung.

Im Rahmen dieser Zulassung haben wir das Projekt "Stubenfeger" ins Leben gerufen! 
Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00€ pro Monat. Dies ist der einzige monatliche Zuschuss der sozialen Pflegeversicherung, auf den alle Pflegebedürftigen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad einen Anspruch haben. 

Kostenfrage: Wer bezahlt die Hilfe zu Hause? 
Ein wichtiger Grundsatz der Pflegepolitik lautet: ambulant vor stationär. Das bedeutet: in vielen Fällen lässt sich der Umzug in ein Pflegeheim vermeiden, wenn Alltagshilfen zur Verfügung stehen. Damit diese wichtige Form der Unterstützung nicht an der Finanzierung scheitert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld steht auch für die Hilfe im Haushalt zur Verfügung.

Diese Leistungen können Sie dafür beanspruchen und nutzen: 
Menschen, denen ein Pflegegrad zugesprochen wurde, können für die Hilfe im Haushalt und die Unterstützung im Alltag auf folgende drei Leistungen der Pflegeversicherung zugreifen:
ab Pflegegrad 1: Unterstützungs- und Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI: € 125 pro Monat)
ab Pflegegrad 2: der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI: jährlich € 1 612 ggf. zusätzlich den hälftigen Betrag der Kurzzeitpflege)
ab Pflegegrad 2: Kombinationsleistungen (§ 45 a SGB XI: bis zu 40% der Pflegesachleistung)

Im Rahmen eines ersten, kostenlosen Erstgespräches, erörtern wir gerne gemeinsam Ihren Hilfebedarf. Für uns ist es wichtig, Sie und Ihre Lebenssituation kennenzulernen damit wir Ihnen schnell und unkompliziert helfen können! Unser Dienstleistungskatalog, der auf die Bedürfnisse von Hilfesuchenden, Pflegebedürftigen und körperlich eingeschränkten Menschen ausgelegt ist, wird Ihnen und uns dabei eine grosse und wertvolle Hilfe sein!  

Der pflegebedürftige Mensch steht im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit.  
 

 Wie können wir Ihnen helfen?

Anfrage Pflegeeinrichtung über HP

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