Pflegegradüberprüfung / Vorgeschriebene Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 und 4 SGB XI
Liebe Kunden, werte Besucher und Ratsuchende,
die Pflegewiesel UG (haftungsbeschränkt) ist eine anerkannte und zugelassene Beratungsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen und Pflegekassenverbände in Berlin, zugelassen für alle Gesetzlichen und Privaten Kranken.- und Betriebskrankenkassen.
Gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI sind Pflegebedürftige Menschen mit anerkannten Pflegegrad ab Pflegegrad 2, sofern Pflegegeld bezogen wird, verpflichtet, eine Beratung durch eine zugelassen Beratungsstelle abzurufen. Im Rahmen des sogenannten „Beratungsbesuches / Beratungseinsatzes erfolgt eine Überprüfung der Pflegesituation in der Häuslichkeit.
Dieser Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen Pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Hier erfolgt eine fachliche Einschätzung der Pflege zu Hause und der Verbesserung der Pflegesituation für Gepflegte und Angehörige.
In Abhängigkeit der vorhandenen Pflegegrade sind o.a. Beratungsbesuche wie folgt durchzuführen:
Als weitere Unterstützung bieten wir folgende Dienst.- und Serviceleistungen an:
Auf Wunsch sind wir auch behilflich bei der Vermittlung folgenden Dienstleistungen:
Gerne können Sie bereits im Vorfeld unser Kontaktformular verwenden.
Rufen Sie uns auch gerne an. Auch hier beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch.